Wichtige Informationen

  1. Einsichtnahme in das Norm-Entwurfsportal vom DIN – Normenausschuss für die Möglichkeit von Einsprüchen in aktuelle Norm-Entwürfe
  2. Urteil des EuGH vom 16.10.2014 im Rechtsstreit C-100/13 der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Rechtmäßigkeit ergänzender Anforderungen an Bauprodukte gem. Bauregelliste
    • Das Gericht hat festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/106/EWG verstoßen hat, weil sie mit der Aufstellung von Bauregellisten zusätzliche Anforderungen für den Marktzugang und die Verwendung von Bauprodukten geschaffen hat, die bereits von harmonisierten Normen erfasst wurden und mit der CE-Kennzeichnung versehen waren. Die Verwendung der Bauregellisten führe dazu, dass zusätzliche vorherige Zulassungen für den Marktzugang und die Verwendung verlangt würden, was dem Hauptzweck der Bauproduktenrichtlinie widerspräche, nämlich Handelshemmnisse zu beseitigen und Voraussetzungen für die freie Vermarktung der “harmonisierten Bauprodukte” innerhalb der EU zu schaffen.
      Der EuGH bestätigt die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürften den freien Verkehr, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produkten, die der Bauproduktenrichtlinie entsprechen, auf ihrem Gebiet nicht behindern.
      Zum vollständigen Gerichtsurteil…
  3. Information zur Anerkennung RAPStra10
    Privatrechtliche Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau