VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle

Die VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle – ein geschütztes Marken-Prüfzeichen!
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Marken-Prüfzeichen
Die “VMPA Schallschutzprüfstellen nach DIN 4109” sind durch das eingetragenes Marken-Prüfzeichen gekennzeichnet (Bild rechts).

Die Wort-Bild-Marke wurde als Kollektivmarke und Marken-Prüfzeichen vom Deutschen Patent- und Markenamt am 17.06.2014 eingetragen und am 18.07.2014 als Eintrag veröffentlicht.
Die Markensatzung mit Durchführungsbestimmungen wird durch die Veröffentlichung unmittelbar in Kraft gesetzt. Sie regelt sowohl die Voraussetzung für die Verleihung, die Prüfzeichen-Benutzung und die Pflicht zur Überwachung als auch die Ahndung von Verstößen und die Bedingungen zur Wiederverleihung des Prüfzeichens sowie für die Benennung als VMPA anerkannter Begutachter.

Die VMPA-Güteprüfstellen unterstützen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die selbst über keine Prüfstelle verfügen. Sie arbeiten nach den neuesten Erkenntnissen aus Normung und Entwicklung. Jährliche Informationsveranstaltungen, regelmäßige Vergleichsmessungen und das „Beschlussbuch“, in dem die Fachkommission strittige und unklare Fragen aufgreift und dazu Stellung bezieht, sichern kontinuierlich die Qualität der Gutachten und Prüfberichte.

Die Voraussetzung
Nur wer die folgenden Kriterien erfüllt, wird in dem Verzeichnis vom VMPA e.V. geführt:
Anforderungen an die Prüfstelle:
  1. Benannter Prüfstellenleiter
  2. Nachweis über qualifizierte Fachkräfte
  3. Nachweis über geeignete technische Ausstattung
  4. Regelmäßige Teilnahme an Schallschutzvergleichsmessungen nach den Richtlinien der PTB bzw. regelmäßige Überwachung durch den VMPA am Bau
  5. Eine Betriebszugehörigkeit zu Herstellern oder dem Vertrieb von Schallschutzprodukten sowie bauausführenden Unternehmen ist ausgeschlossen.

Anforderungen an den Prüfstellenleiter:

  1. Mindestens 3 Jahre eigenverantwortliche Tätigkeit im Bereich Bauakustik
  2. Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bauakustik, der bauakustischen Messtechnik sowie der Zusammenhänge zwischen Baukonstruktion und Schallschutz
  3. Überprüfung und Benennung durch die Fachkommission Schallschutz des VMPA.
Das Aufnahmeverfahren
Um aufgenommen zu werden, muss die Prüfstelle über einen bestätigten Prüfstellenleiter verfügen und an Schallschutz-Vergleichsmessungen erfolgreich teilgenommen haben.Die Prüfstellenleiter wiederum müssen ihre Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Bauakustik, der Messtechnik sowie den hiermit zusammenhängenden Fragen der Bautechnik darlegen und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Nachweis ist eine Liste von Prüfberichten eingereicht, aus der mehrere ausgewählt und durch 2 Mitglieder der Fachkommission beurteilt werden.Erst nach einer intensiven Diskussion innerhalb der Kommission erfolgt eine Einladung zu einem Gespräch. Im ersten Teil des Gesprächs sollen Fragen, die im Zusammenhang mit den eingereichten Berichten stehen, geklärt werden. Der zweite Teil geht auf einzelne Probleme in der Beurteilung von Messungen ein und soll dem zukünftigen Prüfstellenleiter helfen, seine Kenntnisse der Wechselwirkung zwischen Bauphysik und Schallschutz darzulegen.

Unterlagen:
Verfahrensablauf (Stand: 2016)
Notwendige Unterlagen (Stand: 2013)
Vorlage für die Aufstellung der Prüfberichte
Grundsätze (Stand: 12.12.2022)
Preisliste (Stand: 2022)
Richtlinie der PTB