Satzung

Satzung des Verbandes der Materialprüfungsanstalten e.V. (VMPA)

Beschlossen von der Mitgliederversammlung in Hamburg im Juni 2008

Auszug:

§ 1
Name und Sitz

  1. Der Verein trägt den Namen „Verband der Materialprüfungsanstalten e.V. (VMPA)“, im folgenden VMPA genannt, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin eingetragen.
  2. Der Sitz des Verbandes ist Berlin.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck

  1. Der VMPA vertritt die Interessen von unabhängigen und unparteilichen Organisationen (third parties), die im Konformitätsbewertungs- und Prüfungsbereich tätig sind.
    Der VMPA vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder nach außen. Dabei stellt er gegenüber der Wirtschaft, der Politik und den Verwaltungen seine Mitglieder als stets kompetente, vertrauenswürdige, seriöse und kundenorientierte Dienstleister im Konformitätsbewertungs- und Prüfungsbereich dar.
    Der VMPA unterstützt seine Mitglieder bei Kooperation und Bündelung von Leistungen, um fachlich und territorial in größeren Feldern als in ihren ursprünglichen tätig zu werden.
  2. Zum Erreichen der oben genannten Zwecke dienen im Einzelnen: …”

Den vollständigen Text der Satzung können Sie hier einsehen.