Garantierte normgerechte Durchführung aller erforderlichen Betonprüfungen mit kalibrierten Prüfgeräten.
Kontrolle von Rohstoffen und Endprodukten während des gesamten Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses.
VMPA-anerkannte Betongutachter können in allen Bundesländern tätig werden und haben die erforderlichen Fachkompetenzen nachgewiesen.
Die „VMPA anerkannten Betonprüfstellen“ nach DIN 1045-2 und DIN 1045-3 sind durch das eingetragenes Marken-Prüfzeichen gekennzeichnet (Bild rechts). Die Wort-Bild-Marke wurde als Kollektivmarke und Marken-Prüfzeichen vom Deutschen Patent- und Markenamt am 17.06.2014 eingetragen und am 18.07.2014 als Eintrag veröffentlicht.
Die Markensatzung mit Durchführungsbestimmungen wird durch die Veröffentlichung unmittelbar in Kraft gesetzt. Sie regelt sowohl die Voraussetzung für die Verleihung, die Prüfzeichen-Benutzung und die Pflicht zur Überwachung als auch die Ahndung von Verstößen und die Bedingungen zur Wiederverleihung des Prüfzeichens sowie für die Benennung als VMPA anerkannter Begutachter.
Aufnahmekriterien für die Benennung als Begutachter/in für VMPA anerkannte Betonprüfstellen nach DIN 1045-2 „Produktionskontrolle des Betonherstellers“ und DIN 1045-3 „Ständige Betonprüfstelle“
Die Fachkommission unterstützt die Arbeit seiner Mitglieder, informiert über europaweite Entwicklungen auf dem Gebiet der Betonprüfung und organisiert regelmäßige Erfahrungsaustausche. Der erste fand bereits 1998 statt; ein Jahr nach Übernahme des Verzeichnisses durch den VMPA.
Die Fachkommission Beton setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die schon über langjährige Erfahrungen verfügen. Der VMPA strebt dabei ein ausgewogenes Verhältnis von Mitgliedern aus der privaten Wirtschaft, aus Öffentlich-Rechtlichen Institutionen, der PTB, von Prüfeinrichtungen, die Vor-Ort-Messungen, und denen, die auch Prüfungen unter Laborbedingungen durchführen können, an.
Letzte Aktualisierung vom 02.05.2024
Littenstraße 10
10179 Berlin