Verband der Materialprüfungsanstalten e.V.
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Thema: Meß - Schallplatte 1949
© Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien
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Thema: Bau
© MPA für das Bauwesen Braunschweig beim iBMB
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Thema: Beton
© MPA Braunschweig
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Thema: Brandtest
© VMPA-Geschäftsstelle
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Thema: Untersuchung der NOFRETETE
© Amtliche Materialprüfanstalt (AMPA) Universität Kassel
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Thema: Untersuchung der NOFRETETE
© Amtliche Materialprüfanstalt (AMPA) Universität Kassel
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VMPA Prüfstelle
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Die VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle
Die VMPA-Güteprüfstellen unterstützen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die selbst über keine Prüfstelle verfügen.
Sie arbeiten nach den neuesten Erkenntnissen aus Normung und Entwicklung. Jährliche Informationsveranstaltungen, regelmäßige
Vergleichsmessungen und das „Beschlussbuch“, in dem die Fachkommission strittige und unklare Fragen aufgreift und dazu
Stellung bezieht, sichern kontinuierlich die Qualität der Gutachten und Prüfberichte.
Die Voraussetzung
Nur wer die folgenden Kriterien erfüllt, wird in dem Verzeichnis vom VMPA e.V. geführt:
Anforderungen an die Prüfstelle:
- Benannter Prüfstellenleiter
- Nachweis über qualifizierte Fachkräfte
- Nachweis über geeignete technische Ausstattung
- Regelmäßige Teilnahme an Schallschutzvergleichsmessungen nach den Richtlinien der PTB bzw. regelmäßige Überwachung durch den VMPA am Bau
- Eine Betriebszugehörigkeit zu Herstellern oder dem Vertrieb von Schallschutzprodukten sowie bauausführenden Unternehmen ist ausgeschlossen.
Anforderungen an den Prüfstellenleiter:
- Mindestens 3 Jahre eigenverantwortliche Tätigkeit im Bereich Bauakustik
- Spezielle Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bauakustik, der
bauakustischen Messtechnik sowie der Zusammenhänge zwischen Baukonstruktion
und Schallschutz
- Überprüfung und Benennung durch die Fachkommission Schallschutz des VMPA.
Das Aufnahmeverfahren
Um aufgenommen zu werden, muss die Prüfstelle über einen bestätigten Prüfstellenleiter verfügen und an Schallschutz-Vergleichsmessungen
erfolgreich teilgenommen haben.Die Prüfstellenleiter wiederum müssen ihre Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Bauakustik,
der Messtechnik sowie den hiermit zusammenhängenden Fragen der Bautechnik darlegen und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf diesem
Gebiet verfügen. Nachweis ist eine Liste von Prüfberichten eingereicht, aus der mehrere ausgewählt und durch 2 Mitglieder der
Fachkommission beurteilt werden.
Erst nach einer intensiven Diskussion innerhalb der Kommission erfolgt eine Einladung zu einem Gespräch.
Im ersten Teil des Gesprächs sollen Fragen, die im Zusammenhang mit den eingereichten Berichten stehen, geklärt werden.
Der zweite Teil geht auf einzelne Probleme in der Beurteilung von Messungen ein und soll dem zukünftigen Prüfstellenleiter helfen,
seine Kenntnisse der Wechselwirkung zwischen Bauphysik und Schallschutz darzulegen.
Unterlagen:
Verfahrensablauf
Notwendige Unterlagen
Vorlage für die Aufstellung der Prüfberichte
Grundsätze
Merkblatt
Preisliste (Stand: 2010)
Richtlinie der PTB
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